| 2011-12-20Patente schützen nicht vor Profilfräsautomaten: Schließanlagen nur mit technischem Kopierschutz sicher
Das Prinzip klingt verlockend: Ist im Betrieb ein Schlüssel verloren gegangen, kann beim Schlüsseldienst um die Ecke schnell Ersatz besorgt werden. Doch genau hier liegt das Problem - mit Profilfräsautomaten lassen sich auch nicht legitimierte Schlüsselkopien erstellen, was zur Folge hat, dass ganze Schließanlagen an Sicherheit einbüßen können. Rechtsmittel gegen das Kopierunwesen bei patentrechtlich geschützten Schlüsseln blieben bisher ohne Erfolg. Bei neuen mechanischen Schließanlagen ist deshalb, so Hermann Röser, Geschäftsführer DOM Sicherheitstechnik, Brühl, ein technischer Kopierschutz unabdingbar.
In Deutschland hat sich über Jahrzehnte ein Sicherheitskreislauf etabliert, der gewährleistet, dass Schlüsselnachfertigungen nur gegen Vorlage eines Legitimationsnachweises erfolgen. Dieser Kreislauf wird geschwächt, wenn mit Hilfe von Profilfräsautomaten Nachschlüssel angefertigt werden, ohne dass eine solche Legitimation abgefragt wird. Außerdem können Schlüsselkopien, die mit Profilfräsautomaten gefertigt wurden, aufgrund möglicher Präzisionsfehler den Zylinder beschädigen.
Hermann Röser: "Bei mechanischen Schließsystemen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den dazugehörigen Schlüsseln unabdinglich. Gerade komplexe Anlagen, bei denen viele verschiedene Zugangsberechtigungen verwaltet werden, benötigen ein Sicherheitssystem, auf das Verlass ist. Unberechtigte Schlüsselkopien können hier einen immensen Schaden anrichten, der schlimmstenfalls zum kostspieligen Austausch der gesamten Schließanlage führt." Mit Profilfräsautomaten lasse sich die Sicherheit von Schließanlagen aber unterlaufen. DOM Sicherheitstechnik sehe es daher als seine Aufgabe, auf die Gefahren und Konsequenzen dieses Kopierverfahrens hinzuweisen und aufzuklären. Rösner: "Die Erstellung einer Schließanlage ist immer auch eine Vertrauensfrage: Seriöse Anbieter beraten ihre Kunden ausführlich und achten darauf, dass auch das Nachfertigen von verloren gegangenen Schlüsseln kontrolliert und nachvollziehbar erfolgt."
Das Argument, dass fehlende Originalrohlinge der Hersteller oft nicht kurzfristig verfügbar seien, gilt bei DOM nicht. Das Unternehmen leiste zügig Hilfe, wenn ein Kunde seinen Schlüssel verloren hat und schnell Ersatz benötigt. In Zusammenarbeit mit autorisierten Fachhändlern könne oft in 24 Stunden für Ersatz gesorgt werden. Wichtig sei, dass Sicherheit und Qualität dabei nicht auf der Strecke bleiben - und genau hier sieht DOM das Problem. Rösner: "Viele Schlüsseldienste, die die Profilfräsautomaten nutzen, fragen nicht nach einem Legitimationsnachweis. Hier steht ganz offensichtlich der schnelle Umsatz im Vordergrund". Zudem könne eine so erzeugte Schlüsselkopie - abhängig vom jeweiligen Schließsystem und deren technischer Komplexität - dazu führen, dass der Nachschlüssel im Zylinder nicht funktioniert. Wird dann versucht, den Schließzylinder trotzdem zu betätigen, könne das sogar zum Defekt des Zylinders führen.
Im seriösen Ersatzschlüsselgeschäft wird bei Bestellungen hingegen jeder Nachschlüssel dokumentiert, so dass im Zweifel nachvollzogen werden kann, welcher Schlüssel einer Schließanlage nachbestellt wurde. Diese gründliche Dokumentation mittels der sogenannten "Sicherungskarten", die als Legitimation bei Nachbestellungen dient, ist ein großes Plus an Sicherheit. "Wir können sogar noch bei Objekten aus dem Jahr 1965 belegen, welche Schlüssel über DOM in den Umlauf gekommen sind und wie viele Schlüssel nachbestellt wurden," weiß Hermann Röser. Schließanlagenbetreiber, die im Schadensfall nicht nachweisen können, dass mit Schlüsseln verantwortungsvoll umgegangen wurde, verlieren gegebenenfalls sogar den Anspruch auf Versicherungsschutz. Schon deshalb empfehle sich immer der Gang zum verantwortungsvollen Fachhändler.
Keine Sicherheit durch Patentschutz
Betreiber von Profilfräsautomaten umgehen unter Umständen bestehende Patent- und Schutzrechte. Darüber hinaus nehmen sie noch weit größere Risiken in Kauf: Die Anfertigung von Nachschlüsseln mit einem besonderen Profiltyp kann dazu führen, dass statt eines Schlüssels mit begrenztem Zutrittsrecht ein Hauptschlüssel entsteht, der unter Umständen sogar eine komplette Hauptschlüsselanlage bedienen kann. Vorher festgelegte Zutrittshierarchien würden so außer Kraft gesetzt - und somit auch die Sicherheit der einzelnen Bereiche. Diese Gefahr besteht besonders bei Schließsystemen, die sich zum Kopierschutz lediglich auf patentierte Schlüsselprofile verlassen und nicht über zusätzliche technische Kopierschutzelemente im Schlüssel verfügen. "Durch solche Kopien verliert eine Schließanlage im Grunde ihren Sinn. Die Sicherheit ist nicht mehr ausreichend gewährleistet, und auch die Organisationsstruktur, die bei manchen Anlagen im Vordergrund steht, geht verloren, wenn eine Person den Zugriff zu Bereichen erhält, den sie eigentlich nicht haben sollte", erklärt Hermann Röser. Bei sicherheitssensiblen Bereichen lasse sich das Risiko nur durch den Austausch sämtlicher Türzylinder beheben.
Nachhaltigen Kopierschutz bieten nur Schließsysteme, die über spezielle technische Elemente im Schlüssel verfügen und daher nicht von Profilfräsmaschinen kopiert werden können. Ein wichtiger Nebenaspekt dabei ist: Der Nachbau von hochwertigen, komplexen Schlüsseln, die zudem nicht in großer Stückzahl in den Markt gehen, lohnt sich für die Anbieter von Schlüsselrohlingen wirtschaftlich nicht, so dass häufig über die Patentlaufzeit des Schließsystems hinaus noch lange ein Kopierschutz besteht. Dazu Hermann Rösner: "Wer neben organisatorischen Aspekten auch Wert auf Sicherheit legt, sollte sich für ein System entscheiden, das langfristig vor Missbrauch geschützt ist. - Dies ist auch ein Aufruf an Händler, sich bei der Beratung immer am Bedarf des Kunden zu orientieren und auf die Vorteile eines kopiergeschützten Systems hinzuweisen. Das kommt den Kunden am Ende günstiger als der unfreiwillige Austausch einer gesamten Anlage".
Urteil: Wettbewerbsrecht hat Vorrang
Der seriöse Umgang mit Bestellungen von Nachschlüsseln sollte seitens der beauftragten Schlüsseldienste eine genaue Überprüfung der Legitimation des Auftraggebers beinhalten. Wie Testkäufe gezeigt hätten, sei das aber nicht immer der Fall. DOM hat daher gegen einen Schlüsselservice Klage eingereicht, der auf die Vorlage einer Sicherungskarte verzichtet hat. Ziel des Brühler Unternehmens war es, die Bedeutung von Sicherungskarten und vergleichbaren Legitimationsnachweisen der Hersteller für die Aufrechterhaltung des Sicherheitskreislaufes herauszustellen und zu stärken. Bisher ohne Erfolg. So habe das Landgericht Ulm im Frühjahr 2011 die Klage zurückgewiesen. "Wir bedauern sehr, dass die deutsche Rechtsprechung die sicherheitsrelevante Brisanz noch nicht erkannt hat, wenn Schlüssel ohne Legitimationsnachweis kopiert werden, sondern den Fokus auf das Wettbewerbsrecht legt, anstelle auf den Schutz des Eigentums", fasst Hermann Röser zusammen. Derzeit überlege DOM Sicherheitstechnik, in die nächste Instanz zu gehen, um dort auf die sicherheitstechnische Brisanz von Profilfräsmaschinen und der Schwächung von Legitimationsnachweisen hinzuweisen. "Das Thema ist sehr komplex - das macht es nicht unbedingt leichter, der Öffentlichkeit die Problematik zu veranschaulichen", weiß Hermann Röser. Davon will sich DOM aber nicht entmutigen lassen, sondern plant, sich auch künftig konsequent für den Erhalt der etablierten Sicherungskomponenten einzusetzen.
Positiv sei allerdings, dass die aktuelle Rechtslage auch beim Fachhandel zu einem Umdenken führe: Im Rahmen des Kundengesprächs sei nun jeder Fachhändler gut beraten, beim Verkauf eines Schließsystems ohne technischen Kopierschutz auf die Kopierrisiken hinweist, um spätere Reklamationen bezüglich der Sicherheit der Schließanlage zu umgehen. Auch die Kunden sollten möglichst frühzeitig überlegen, ob das Schließsystem nur rein organisatorische Zwecke erfüllen soll oder ob auch Sicherheitsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Dann sollte neben dem Patentschutz unbedingt auch ein technischer Kopierschutz im Schlüssel enthalten sein.
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