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2009-12-02

Geld- und Wertbranche: Der Weg zum Systemdienstleister ist steinig

Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste feierte im Dezember 2009 ihr 60. Jubiläum. In den Präsent-Korb wurde auch der "Sicherheits-Check 2" gelegt. Damit will der Branchenverband dafür sorgen, dass seine Mitglieder aus wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Sicht auf dem neuesten Stand sind. Ein solches Jubiläum ist aber auch die Zeit für eine Bestandsaufnahme zur Lage der Branche. Claus Schaffner sprach für WIK mit dem Sachverständigen Wieland Kaiser.

. Das Bild des Geld- und Wertdienstleisters hat sich in den letzten 60 Jahren stark geändert. Modernes "Cash-Handling" unterliegt ständig neuen sicherheitstechnischen und logistischen Anforderungen. Wo sehen Sie die aktuellen Herausforderungen?


Wieland Kaiser: Die bisher größten
"Nicht alle Unternehmen sind auf einem Top-Niveau" meint Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Wieland Kaiser, Geschäftsführender Gesellschafter der ProSecur GmbH, Berlin. Seit 1991 ist er im Bereich der Geld- und Wertdienste tätig und seit 1996 Sachverständiger und Sicherheitsbeauftragter der BDGW sowie Gründungsmitglied des AK-Sicherheit des BVMW und Mitglied im VSW BW. Kontakt: www.prosecur.de
technologischen Veränderungen hat die Branche in den letzten 20 Jahren erfahren. Durch die Wende kamen der Handel und die Banken in die neuen Bundesländer und fanden keinerlei vertraute Infrastrukturen vor. Insoweit mussten relativ schnell Möglichkeiten des Outsourcings geschaffen und umgesetzt werden. Doch durch die Gründung einer Vielzahl von Sicherheitsunternehmen - von denen sich einige gut am Markt etabliert haben - gelang es, die notwendigen Leistungen an Dritte, eben an Unternehmen der Geld- und Wertbranche, zu vergeben.
So steckten etwa Geldbearbeitung, Automatenservice oder der Online-Buchungsverkehr noch in den Kinderschuhen. Erste Entwicklungen von vernetzter Geldbearbeitungssoftware mit NGZ und Garny wurden in der Praxis erprobt. Später kamen dann Entwicklungen von Reis, CMS und IT-Kompetenz dazu. Banken und Handelskunden haben hier in erheblicher Weise von diesen innovativen Leistungen profitiert. Oder nehmen wir die Münzgeldversorgung des Handels. Münzgeld ist nicht nur ein logistisches Problem, viel problematischer ist die Disposition, Finanzierung, Kommissionierung und Abrechnung täglich auszuliefernder Münzgelder an Hunderte von Einzelkunden. In den nächsten Jahren wird sich die sogenannte Fertigungstiefe der Geld- und Wertdienstleister auch im Bargeldhandling weiter verstärken. Innovative Lösungen werden weiter im Markt eingeführt. Trotzdem wird Bargeld, entgegen vielen Äußerungen in der Vergangenheit, weiter führend im Zahlungsverkehr sein. Jährlich war bisher ein Anstieg zwischen 7-10 % zu verzeichnen.
Aktuellste Herausforderung für die Branche ist das Cash-Recycling. Jedoch, und das wird immer deutlicher, verschiebt sich hier eine Systemeinführung immer weiter nach hinten. Gegenwärtig ist kein Bedarf sichtbar, auch weil kaum finanzierbar.

In den letzten beiden Jahren kam es zu keinen größeren Veruntreuungen von Kundengeldern, die Zahl der Raubüberfälle oder Diebstähle blieb niedrig. Können Kunden, die GuW-Unternehmen ihr Geld übergeben, heute ruhig schlafen?

Wieland Kaiser: Bei Geld sollte niemand ruhig schlafen, sondern immer ein wachsames Auge darauf haben. Jedoch ist es richtig, dass seit 2007 eine stark rückläufige Tendenz hinsichtlich der Überfälle durch Dritte, im übrigen schon seit Anfang 2002, zu verzeichnen ist. In den Jahren 1990-2001 waren jährlich Schäden über alles in Höhe von 10-25 Mio. DM zu verzeichnen. 2002 betrug die Schadensumme dann 21 Mio. EUR, wobei diese Summe sich Jahre später noch erheblich erhöhte. 2003/2004 waren weniger relevant, doch 2005 und 2006 trafen die hohen vorsätzlichen Vertrauensschäden aus Griffs Security, HEROS, Arnolds-Sicherheit und anderen den Markt. 2007 haben wir auch im Vertrauensschaden-Sektor eine nur marginale Schadenquote. Nicht auszuschließen ist, dass uns einige Fälle nicht zur Kenntnis gekommen sind. Auch sind in den einzelnen Jahren teilweise erhebliche Beträge an die Versicherer zurückgeflossen.
Schadenermittlungen, insbesondere in den großen Untreuefällen, haben jedoch auch immer ergeben, dass einzelne Arbeitgeber durchaus über einen längeren Zeitraum recht erhebliche Summen gestundet und teilweise sogar Zinsen berechnet haben. Dies hat sich seit Ende 2006 geändert. Heute werden selbst kurzzeitige Einzahlungsüberschreitungen, ja sogar Auszählungsdifferenzen, zum Teil schon ab 50 EUR, dem Versicherer gemeldet.
Auch haben verkürzte Zeitintervalle sowie längere Prüfzeiträume der Prüfungen durch die Versicherer, neben den intensivierten Prüfungen der BDGW, die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Endeckung von Untreueschadenfällen erheblich gesteigert. Eine von uns seit Jahren angestrebte vierteljährliche Saldenprüfung könnte das Untreuerisiko weiter extrem einschränken, allein die Kosten werden gescheut. Gerade im Handel werden zwar Millionen für die Inventur von Waren ausgegeben - hinsichtlich der Inventur der Umsatzgelder beim Dienstleister sind 20.000 EUR jährlich jedoch oftmals schon zu viel.

Die Mitgliedschaft in der BDGW war schon immer mit Kriterien verknüpft, die dem Kunden Zuverlässigkeit versprachen.

Der BDGW Sicherheitsstandard

Seit 1. Mai 2007 gibt es einen BDGW Sicherheitsstandard, der heute unter anderem zwei »Sicherheits-Checks" umfasst. Außerdem wurde von der BDGW ein Überprüfsystem für Geld- und Wertdienstleister entwickelt. Nach BDGW-Angaben wurde der Sicherheitsstandard durch die vollständige Implementierung in die DIN 77200 "deutlich aufgewertet".
Der Sicherheits-Check 1 befasst sich vor allem mit baulich-technischen und personellen Anforderungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung von Geld- und Werttransporten. So gehören zu den Einstellungsvoraussetzungen für das Personal etwa die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine ärztlich bestätigte physische und psychische Tauglichkeit, eine persönliche und eine Schufa-Selbstauskunft sowie eine Verschwiegenheitserklärung. Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zudem, ihre Mitarbeiter mindestens zweimal jährlich an Schulungen teilnehmen zu lassen. Auch die Durchführung des Geldtransports wird geregelt: Gepanzerte Spezialfahrzeuge mit einer umfangreichen technischen Ausstattung wie Funksprechanlage, Funktelefon oder auch Alarmsignalgebern müssen Standard sein. Ebenso ist der Einsatz von Schusswaffen, die Sicherheit der Kommunikation, das Tragen von Dienstkleidung und die Identifizierung durch Dienstausweis verpflichtend beschrieben.
Der Sicherheits-Check 2 soll zusätzlich die Ordnungsmäßigkeit aller buchhalterischen Prozessabläufe sicherstellen. Dies schließt Revisionen des Unternehmens und Überprüfungen durch externe Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer nach §§ 319 ff. HGB ein. Darüber hinaus sind die BDGW-Mitgliedsunternehmen verpflichtet, eine für ihre Prozessabläufe geeignete und ausreichende Versicherung vorzuhalten und der BDGW jährlich einen entsprechenden Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Versicherung für den Geld- und Wertdienst unter Angabe der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages vorzulegen.
Der BDGW-Sicherheitsstandard und die BDGW-Sicherheitsvorschriften berücksichtigen jeweils die Vorgaben des Gesetzgebers, der Versicherer und Berufsgenossenschaften. Für den Geld- und Wertbereich haben die BDGW-Sicherheitsvorschriften Normcharakter. Sie gelten als Standard in der DIN 77200. Die BDGW-Sicherheitsvorschriften sind für die BDGW-Mitglieder und die entsprechenden Subunternehmer verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören.
War die Verschärfung der Mitgliedschaftskriterien mit den zusätzlichen Sicherheits-Checks wirklich notwendig - oder eher Aktionismus nach den Vorgängen bei Nicht-Mitglied Heros? Und sind die Kriterien weitreichend genug?


Wieland Kaiser: Nicht HEROS war ausschlaggebend für eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen - hier hätte man ja trefflich argumentieren können: "HEROS war eben kein BDGW-Mitglied". Viel bedeutsamer, wenn auch finanziell nicht so schwergewichtig, waren die Schadenfälle von Nordhorn und Essen. Beide Unternehmen waren BDGW-Mitglieder. Wenn auch bei dem Untreuefall von Nordhorn dieser relativ zeitnah erkannt und angezeigt werden konnte und somit ein größerer Schaden vermieden wurde, hatte sich doch hinsichtlich Arnolds ein jahrelanger Zeitraum der Untreuehandlungen herausgestellt.
Schon immer war die BDGW bemüht, die Sicherheitsvorschriften zu verbessern, verbandsinterne Regularien aufzustellen und deren Einhaltung über die Versicherungsprüfungen auch zu kontrollieren. Die Sicherheitsbeauftragten und Sachverständigen haben daran oftmals federführend mitgewirkt. So wurden unter anderem das verkettete Schleusensystem, die Werteraumsicherung, die GPS-Überwachung im Laufe der Jahre, oftmals gegen erhebliche Widerstände der Unternehmen oder auch der Versicherer, eingeführt. Allein, die Regularien beschäftigten sich immer nur mit den technischen Risiken - aber nie mit den finanziellen oder wirtschaftlichen Risiken der Unternehmen, ganz zu schweigen von den Kundengeldern.
Der Fall KRUTINA in 2001 war nicht der erste Untreuefall, wohl aber mit über 10 Mio. DM der prägnanteste. Allein es hat noch Jahre gedauert, bis auch die Versicherer eine Saldenprüfung bei den versicherten Unternehmen dauerhaft veranlassten. Erst die Zunahme von Untreuefällen, fallweise wie wertbedingt, hat die Prüfung der Salden der Kundengelder mehr in den Vordergrund gerückt. Insoweit war es meines Erachtens kein bloßer Aktionismus, sondern eher der Versuch eines Befreiungsschlages, der zumindest teilweise auch Wirkung gezeigt hat.

Sind die BDGW-Unternehmen inzwischen alle auf Top-Niveau?

Wieland Kaiser: Sicherheitsvorschriften leben. Sie müssen immer den jeweiligen Lagen angepasst werden. Allein durch die Ausdünnung der Bundesbank-Filialen und die von der Bundesbank vorgenommenen Preisanpassungen im Bargeldhandling steigen die Bearbeitungs- und Lagersummen bei den Unternehmen. Dem muss man mit sicherheitstechnischen aber auch prozessorientierten Lösungen entsprechen. Auch hat sich herausgestellt, dass nicht alle Vorgaben umsetzbar und sinnvoll sind. Insoweit werden die Sicherheitsvorschriften derzeit auch neu überarbeitet. Es muss gelingen, ein Maximum an Risikovorsorge mit einem Minimum an Aufwand zu verbinden.
Und nein: Alle Unternehmen sind noch nicht auf einem "Top-Niveau". Die Konzipierung und Umsetzung von sicherheitstechnischen Maßnahmen erfordert auch eine gewisse Zeit. Im technischen Bereich wurde etwa verstärkt auf die Implementierung von biometrisch gesteuerten Personenvereinzelungsanlagen hingearbeitet. Dies bedeutet ein Mehr an Sicherheit und kann Zutrittsprozesse technisch bedingt steuern - ein bisheriges Manko, was durchaus sehr schadenträchtig war. Schadenfreiheit wird normalerweise durch den Versicherer auch vergütet. Insoweit können sich solche Investitionen, ganz abgesehen von weiteren Möglichkeiten wie etwa Zeiterfassung, auch wirtschaftlich rechnen.

Würden Sie sagen, dass das Instrumentarium nun ausreicht, um betrügerische Machenschaften so rechtzeitig zu entdecken, dass Auftraggebern keine unversicherten Verluste drohen?

Wieland Kaiser: Unversicherte Verluste? Diese Frage stellt sich leider oftmals erst nach dem Schadeneintritt. Je länger der Zeitraum zwischen Prüfungen oder Saldenprüfungen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines bisher nicht erkannten Schadenereignisses. Dies muss nicht unbedingt ein vorsätzlicher Untreueschaden sein. Meines Erachtens ist eine vierteljährliche professionelle Prüfung, rückwirkend über einen Zeitraum von einem Monat und über alle Kunden des Geld- und Wertdienstleisters, sinnvoll. Sinnvoller als etwa die zum Teil täglichen Prüfungen einzelner Auftraggeber. Bei Prüfungen einzelner Auftraggeber können kaum Erkenntnisse gewonnen werden, die nicht schon aus der täglichen Auswertung der Geldbearbeitung und Bundesbank-Einzahlung beim Kunden vorliegen. Dagegen ist durch die Vielzahl der Einzelprüfungen - wir haben es erlebt, dass drei Auftraggeber an einem Tag bei einem Dienstleister ihre Bestände prüfen wollten - ein nicht kontrollierbarer Abfluss von sicherheitstechnischem Detailwissen zu beanstanden - neben den nicht gerade Effizienz-fördernden Eingriffe in die technologischen Prozesse.

Branchenprimus "SecurLog" ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und nicht wegen Sicherheitsverstößen, sondern aus tarifpolitischen Gründen, aus der BDGW ausgeschlossen worden. Müssen die Kunden ab sofort mit einer neuen Risikolage rechnen? Auf welche Qualitätskriterien können Sie sich verlassen und welche Anforderungen sollte ein Kunde mindestens stellen?

Wieland Kaiser: Vertrauensschäden a la Arnolds und HEROS sind für konzerngeführte und fremdfinanzierte Unternehmen nicht symptomatisch. Insoweit sind solche vorsätzliche Untreueschäden durch die Geschäftsführung kaum zu befürchten. Negative Auswirkungen insgesamt auf die Branche sind durch die Tarifänderung aber durchaus zu befürchten, insbesondere aus dem daraus resultierenden verschärften Kostendruck.
Sicherheitsrelevante Obliegenheiten sind auch in den jeweiligen Versicherungspolicen aufgeführt. Ob nun etwa eine Prüfung nach DIN 77200 reicht? Der einzige Abschnitt für Geld- und Wertdienstleistungen ist im Punkt 9 zusammengefasst und verweist auf die Sicherheitsvorschriften der BDGW. Insoweit ist es durchaus möglich, auch nicht verbandsgebundene Unternehmen auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der BDGW zu prüfen. Allerdings nicht nach den Prüfsäulen der BDGW mit anschließender Listung auf der Website.
Im Bereich der Saldenprüfungen sind Momentaufnahmen, im Gegensatz zu Sicherheitsprüfungen, nicht angebracht. Erst der Nachweis, dass letztlich alle Prozesse der Disposition, Bearbeitung und Lagerung über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei gelaufen sind, gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit für den Auftraggeber. Natürlich werden im Rahmen der Prüfungen Erkenntnisse gewonnen, die in Empfehlungen oder Obliegenheiten münden und insoweit richtungsweisend sind.
Alle Auftraggeber sind gut beraten, die Versicherungspolice im Detail zu studieren. Immer wieder wird im Zusammenhang mit Schadenfällen festgestellt, dass der Leistungsvertrag keine Einheit mit der Versicherungspolice bildet. Daraus können Probleme entstehen.

Die Branche hofft aktuell vor allem auf die "Richtlinie des EU-Parlaments über Zahlungsdienste im Binnenmarkt", die sie erstmals in das "Cash-Recycling" einbindet. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind nötig?

Wieland Kaiser: Persönlich sehe ich eine schnelle Umsetzung des Cash-Recyclings nicht. Zwar wird das Netz der Bundesbank-Filialen weiter ausgedünnt, aber zum Cash-Recycling gehören immer drei Beteiligte. Einer der Geld liefert, einer der Geld benötigt und einer, der die Prozesse handelt. Der Lieferant von Geld, überwiegend der Handel, ist derzeit am Cash-Recycling über die Geld- und Wertdienstleister nicht interessiert. Hier spielen neben Haftungs- vor allem Kostenfragen eine entscheidende Rolle. Bei einem Geld- und Wert-Dienstleistern muss ein weitgehend ausgeglichenes Verhältnis zwischen eingehendem und ausgehendem Geld vorhanden sein. Dies ist bei weitem nicht überall gegeben. Cash Recycling beinhaltet, neben der erforderlichen Zulassung, zertifizierter Technik und erhöhten Anforderungen an die Bestandshaltung, auch eine nicht unwesentliche Personalfrage. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass der Bildungs- und Ausbildungsstand des eingesetzten Personals schwindet - und das bei stetig steigenden Anforderungen an das Prozesshandling.

Sind darüber hinaus Herausforderungen für die GuW-Unternehmen absehbar, die Sicherheitsfragen tangieren werden?

Wieland Kaiser: Sicherheitstechnisch sind wir sicherlich auf einem guten Wege. Die steigenden Anforderungen an logistische, banktechnische und technologische sowie IT-Prozesse fordern jedoch - wie erwähnt - den Einsatz von ausgebildetem Personal. Dies ist zu den gegenwärtigen Stundenlöhnen jedoch kaum bereitzustellen. In den einzelnen Unternehmen wird vielfach ein umfangreicher Teilbereich eines früheren Orgaleiters einer Bank in der Geldbearbeitung realisiert. IT-Bereiche müssten sicherheitstechnisch wie auch personell hochgefahren werden. Publikationspflichten gegenüber der Bundesbank/BaFin, wie etwa der Monatsausweis, würden eine Reihe von Unternehmen vor erhebliche personelle Probleme stellen. Nicht umsonst verfügen Banken und Handelsketten über Heerscharen von ausgebildeten Mitarbeitern in den Querschnittsbereichen. Vom Transporteur zum Systemdienstleister - das ist ein Weg, der viele Steine hat.

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