Das zentrale Manko analoger Videonetzwerke, die im Vergleich zur IP-Megapixeltechnik geringe Auflösung, soll nun behoben werden. Die Idee: an vorhandenen Koax-Verkabelungen ersetzen Megapixel-Kameras, die Aufnahmen nach HDTV-Standard liefern, die »alten« PAL- oder NTSC-Kameras. Die HDcctv Alliance, eine weltweit tätige Interessengruppe, bemüht sich derzeit um die Definition herstellerübergreifender Standards für HD(TV)-Kameras und HD(TV)-fähige Digitale Videorekorder (DVR), die in der Videoüberwachung eingesetzt werden. Der treibende Gedanke ist, hoch aufgelöste Bilder ohne zusätzliche Installation von IP basierter Technik zu übertragen.
Analoge Videoüberwachungsinstallationen haben - trotz der konkurrierenden IP-Technik - nach wie vor eine Daseinsberechtigung. Vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, denn der CCTV-Boom in den 90er Jahren und zu Anfang des Jahrtausends hat dazu geführt, dass nun in vielen Einrichtungen intakte (Koax-)Kabelnetze vorhanden sind. Manchmal sprechen auch Leistungsaspekte der »alten« Kamera, wie etwa die Aufnahmequalität bei schlechten Lichtverhältnissen und Geräte-Preise, für eine Fortdauer der Nutzung der analogen Technik. Hybride Systeme, in die sowohl analoge und IP-Kameras eingebunden werden können, sind deshalb für viele Anwender attraktive Lösungen bei der Erweiterung oder Erneuerung der Videoüberwachungstechnik.
Aus Anwendersicht spricht deshalb auch manches für ein weiteres, neues Konzept, bei dem die vorhandene Koax-Verkabelung bestehen bleibt, niedrig auflösende Analog-Kameras aber durch hochauflösende digitale HD(TV)-Kameras ausgetauscht werden. Dieser spezielle Kameratyp ist notwendiger Bestandteil der Aufrüstungsidee, denn im Unterschied zu IP Megapixel-Kameras versenden HD(TV)-Kameras ihre Bilddaten über Koaxial-Netzwerk-Verkabelungen. Das vielleicht in Kürze auf dem Markt überall anzutreffende Kunstwort für derartig ausgelegte Videoüberwachungssysteme nennt sich »trybrid«. Der Markt für HD(TV)-Kameras in der Videoüberwachung befindet sich noch ganz am Anfang. Mit der Marktverfügbarkeit erster End-User-Produkte wird für April/Mai 2010 gerechnet. Die HDcctv Alliance (www.highdefcctv.org) will nun bis 09/2009 erste herstellerübergreifende Standards für diese »trybrid«-Lösungen formulieren (Mitglieder s. Kasten). Beabsichtigt ist, folgende Standards für HD(TV) Videoüberwachungssysteme zu definieren:
- Übertragung von Metadaten, mit der sich eine angeschlossene Kamera am Aufnahmesystem identifiziert - bsp. HD 720p/25; HD 1080i/50; etc.
- bidirektionale Audio-Übertragung
- Stromversorgung über das (Koaxial-)Kabelnetz
- Realisierung von PTZ-Kamerafunktionen (verzögerungsfrei)
Die Intelligenz der Systeme bleibt nach dem Willen der HDcctv Alliance im DVR implementiert. Als geeignete HD-Surveillance-Formate stehen derzeit HD(TV) 720p - ca. 1 Megapixel Auflösung - und HD(TV) 1080i - ca. 2,2 Megapixel Auflösung - im Fokus.Die Mindestqualität der genutzten Koaxialkabel muss der amerikanischen Qualitätsbeschreibung RG59 (kabelfernsehtauglich) entsprechen. Nach den Vorstellungen der HDcctv Alliance sollen standardisierte Kameraprodukte über solche Leitungen mit bis zu 100 m Länge ein verwertbares Signal liefern. Größere Leitungslängen sollen mit dem Einsatz zwischengeschalteter Repeater realisiert werden.
HDcctv-Initiator Todd Rockoff (Australien), vormals Everfocus, sieht im Konzept auch für die Anbieter attraktive Marktchancen. So schätzt er, dass in den nächsten vier Jahren weltweit etwa 14 Mio. HD(TV)-Überwachungskameras verkauft werden. Dass der Markt für Koaxialkabel-basierte Netze nach wie vor groß ist, zeige auch, dass immer noch 90% der weltweit jährlich 40 Mio. verkauften Security Kameras nach analogem Standard arbeiten und demzufolge Koaxialkabel-Netze benötigen. Dieser Prozentsatz soll nach Expertenmeinung ähnlich auch für Deutschland zutreffen. Die von der HDcctv Alliance zunächst angepeilten Märkte liegen allerdings in Asien, insbesondere China, und in Großbritannien, dem Land mit der höchsten Videoüberwachungsdichte in Europa.
Eine weitere Investition neben den HD(TV)-Kameras wird für den Anwender meist ein oder mehrere neue DVR sein. Alte PAL/NTSC-Rekorder können das digitale HD(TV)-Signal nicht verarbeiten, lediglich der Kabeltyp »Koaxial, 75 Ohm«, meist als RG59 vorhanden, ist den Techniken gemeinsam. Ohne den möglichen Standards vorgreifen zu wollen: DVR, die an einem Koaxial-Eingang die Anforderungen für HDready erfüllen, sollten für den HDcctv Alliance Ansatz geeignet sein. Wegen der größeren Datenmengen - je nach verwendeter Komprimierung um den Faktor 3 bis 12 gegenüber PAL/NTSC - werden bei Einsatz von HD(TV) Kameras in bestehenden Systemen auch größere Festplatten benötigt.
Somit sind bei HD-Aufrüstung nicht unerhebliche Neuanschaffungen einzukalkulieren. Die Mehrkosten für eine HD-Kamera gegenüber einer PAL/NTSC Kamera sollen laut Rockoff zwischen 50 und 100 US$ liegen. Hinzu kommt die Neuanschaffung eines oder mehrerer DVR. Dennoch dürfte die Idee auch in Deutschland auf fruchtbaren Boden fallen. Nicht jeder CCTV-Nutzer, der Megapixel-Auflösungen benötigt, besitzt eine nutzbare oder zumindest ausbaufähige IT-Verkabelung. Insbesondere für Anwender mit großen, bislang analogen Videoinstallationen, etwa Warenhausketten und Großmärkte, bei denen ein erheblicher Aufwand für Neuverkabelung erforderlich wäre, kann diese Idee bares Geld wert sein.
Ob ein vorhandenes Koaxialnetz tatsächlich auch mit HD-Kameramodellen genutzt werden kann, sollte vor Entscheidungen unbedingt technisch geprüft werden, denn nicht überall, wo heute analoge CCTV-Technik funktioniert, ist auch eine HD-Übertragung möglich. Entscheidend ist die Qualität der verlegten Koaxial-Kabel. Überwiegend sollte diese in Deutschland ausreichend sein, denn die nach den Vorstellungen der HDcctv Alliance notwendigen Mindestanforderung (RG59, bzw. besser: RG11, RG6) werden »seit der Errichtung von CCTV-Anlagen und Kabelfernseh-Installationen auch in Deutschland als gängiges Medium verwendet«, erklärte uns Michael Gwozdek, HeiTel Digital Video. Ideal ist es, wenn aus der Facility Management Gebäude-Bestandsdokumentation Angaben zur Art der verbauten Videokabel für die Überwachungstechnik genau hervorgehen - weniger günstig, wenn die Videotechnik als Paket eingekauft wurde oder ein Generalunternehmer die Realisierung übernahm. Dann könnten auch Kabel verbaut worden sein, die zwar die geringere Bandbreite von einfachem, analogem CCTV bewältigen, bei HD-Beanspruchung aber überfordert sind. In der Praxis bedeutet dies, einen einfachen, aber notwendigen Test durchzuführen. Probeweise sollte am einen Ende eines vorhandenen Koaxial-Kabels eine HD-Kamera, am anderen Ende ein HD(TV) fähiger Monitor angeschlossen werden.
sob
HD Videoüberwachungstechnik - der nicht ganz einfache Standard
Für Schwierigkeiten und Verständnisprobleme sorgt oft, was sich hinter dem Begriff High Definition (Television) verbirgt. Die Zahl der bisher aufgelegten HD-Varianten ist relativ groß, und nicht jede HD-Angabe bei auf dem Markt erhältlichen Geräten muss einer gängigen Norm bzw. einer allgemeingültigen Übereinkunft entsprechen. Das ist wichtig, denn »Exoten« im System können - eventuell auch mit Verzögerung - erhebliche Probleme bereiten. Unter diesen Gesichtspunkten ist der Standardisierungsansatz der australischen HDcctv Alliance eine sinnvolle Maßnahme.
HDTV, nach »Fernsehnorm«, ist ein digitales Bewegtbild- Übertragungsformat. Es ist in Deutschland derzeit in den Versionen »720p« und »1080i« gebräuchlich. Die Nomenklatur der HD-Spezifikation eines Gerätes setzt sich so zusammen: Zeilenzahl + Bildaufbauverfahren + Bildwiederholrate 720 und 1080 geben die Zeilenzahl an, das Kürzel p steht für die Wiedergabe im Vollbild-Modus (progressive), die Angabe i bezeichnet die Wiedergabe im Zeilensprungverfahren (interlaced). In Deutschland unüblich ist die zusätzliche Angabe der Bildwiederholrate. Sie beträgt bei uns üblicherweise, wie beim PAL-Format, 25 Voll- oder 50 Halbbilder.
HDTV ist mit 1080 aktiven Zeilen im Zeilensprungmodus oder 720 Zeilen im Vollbildmodus bei einem Seitenverhältnis von 16:9 in der ITU-R BT.709 definiert. Derzeit gebräuchliche Gerätewerte im europäischen, insbesondere im deutschen Bereich, sind HD 720p/25 und HD 1080i/50. Die Angabe einer Bildwiederholrate von xxx.../60 würde auf ein HD(TV)-Gerät aus dem US-amerikanischen Raum hinweisen. Normalerweise können aber alle auf dem Markt angebotenen DVR auf der 60 Hz US Wechselspannungsversorgungsnorm basierende Bildwiederholraten verarbeiten.
Zu beachten ist, dass die Bildschirmauflösungen von HD(TV)- und Computer-Monitoren nicht deckungsgleich sind. HD(TV) besitzt ein Seitenverhältnis von 16:9, Standard-Computermonitore stellen Bilder im Verhältnis 4:3 oder als sogenannter Widescreen Monitor mit 16:10 dar. Solange die Monitorauflösung größer als die HD-Auflösung (1280x720 oder 1920x1080 Pixel) ist, bereitet die HD-Vollbilddarstellung keine Probleme. Bei 4:3 Monitoren mit geringerer Auflösung als HD besteht allerdings nur die Wahl, ob das Bild beschnitten oder mit Balken oben und unten angezeigt wird.
Wer HD als zusätzliche Komponente einführt, dem sei auch geraten, sich von vornherein für einen der HD(TV)-Standards, 720 oder 1080 Zeilen, zu entscheiden. Bei der Darstellung einer 720 Zeilen Aufnahme auf einem Anzeigegerät mit 1080 Zeilen muss die Bildinformation hochgerechnet werden. Eine 1080 Zeilen Aufnahme auf einem Anzeigegerät mit 720 Zeilen wird das Bild verkleinern. In beiden Fällen tritt ein Verlust bei der Bildqualität auf, wobei ein »Herunterrechnen« in der Regel weit weniger Probleme macht, als der digitale Zoom beim »Hochrechnen«. sob |
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