Nur Elektrofachkräfte dürfen in Deutschland elektrische Anlagen errichten, ändern oder instand setzen. Die neu überarbeitete Norm DIN VDE 1000-10 regelt deren Auswahl und Qualifikation. Sie gilt bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen. Auch Sicherheitsfacherrichter müssen daher weiterhin eine Elektrofachkraft nachweisen.
Von Eckart Roeder, Frankfurt/Main
Der Begriff der Elektrofachkraft nimmt in der im Januar 2009 neu erschienenen DIN VDE 1000-10
1 eine zentrale Rolle ein. Die Norm beschreibt umfassend die Anforderungen aller im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen. Sie erläutert dabei die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3
2 und ihrer Durchführungsbestimmungen im Detail. Die DIN VDE 1000-10 wird auch als elektrotechnische Regel der BGV A3 bezeichnet.
Ziele und Geltungsbereich
Die Norm DIN VDE 1000-10 gilt bei allen Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen, also im gesamten Geltungsbereich der BGV A3. Sie ist damit die Grundlage für den Einsatz und die Qualifikation von Elektrofachkräften in allen Branchen und nicht nur in Elektrofachbetrieben, wie oft fälschlicherweise angenommen wird. Auch Sicherheitsfacherrichter müssen aus diesem Grund eine Elektrofachkraft nachweisen.
Die Norm setzt aber auch Qualitätsmaßstäbe am Markt: »Errichter sorgen mit der konsequenten Anwendung der DIN VDE 1000-10 für eine hohe Qualität beim Bau sicherheitstechnischer Anlagen. Schwarze Schafe mit Dumpingpreisen, die ohne Qualifikation an den Markt gehen, können so schnell erkannt werden. Voraussetzung ist: Der Kunde achtet bei der Auftragsvergabe auf eine entsprechende Qualifikation, also zum Beispiel auf das Vorhandensein einer qualifizierten Elektrofachkraft«, so Dirk Dingfelder, Vorstandsvorsitzender der Arge Errichter im ZVEI. »Der Nachweis einer Elektrofachkraft ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum ZVEI-Facherrichter«, so Dingfelder weiter.
Die Norm DIN VDE 1000-10 betrifft alle Tätigkeiten, die für die elektrische Sicherheit von Bedeutung sind. Das sind beispielsweise das Planen, Projektieren, Errichten, Prüfen, Betreiben oder Ändern von elektrischen Anlagen. Lediglich das bloße Bedienen von ausreichend geschützten Anlagen durch elektrotechnische Laien fällt nicht in den Anwendungsbereich der Norm. Elektrische Gefahren dürfen hier gar nicht erst auftreten.
Der Geltungsbereich erstreckt sich ausdrücklich auch auf Bereiche wie Planung, Organisation und Weisung in Zusammenhang mit elektrotechnischen Anlagen. Damit ist der Geltungsbereich ausdrücklich nicht nur auf die »Arbeiten vor Ort« beschränkt, wie sie andere Normen, so zum Beispiel die DIN VDE 0105-100
3, beschreiben.
Verschiedene Qualifikationsstufen
Alle Tätigkeiten im Geltungsbereich der Norm dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften selbstständig ausgeführt werden. Die DIN VDE 1000-10 sieht weitere Ausprägungen der Elektrofachkraft vor, um die praktische Situation in den Betrieben zu berücksichtigen. Grundlage ist dabei die DIN 31000
4, welche zwischen Fachkraft, unterwiesener Person und Laie unterscheidet.
- Für den Bau und Betrieb elektrotechnischer Anlagen, deren sicherer Betrieb umfassendes Wissen und Erfahrung benötigen, ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) zu benennen. Sie wird vom Unternehmer bestellt und übernimmt Fach-, Führungs- und Aufsichtsverantwortung im zugewiesenen Rahmen. Das Übertragen der unternehmerischen Verantwortung muss transparent und präzise in Schriftform erfolgen. Eine vEFK muss auch für die Planung und Umsetzung unternehmerischer Abläufe, wie bei der Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitsbestimmungen ernannt werden. Für die Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils ist zwingend eine vEFK erforderlich. Das gilt auch für nichtelektrotechnische Betriebe wie beispielsweise Sicherheitsfacherrichter. Die Funktion einer vEFK muss dabei nicht unbedingt von eigenen Mitarbeitern wahrgenommen werden, sondern kann auch extern eingekauft werden.
- Begrenzte elektrotechnische Arbeiten können von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) unter Anleitung bzw. Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Reinigen elektrischer Betriebsräumen, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile oder das Durchführen von Prüfungen an Elektrogeräten. Die EuP muss von einer Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben und mögliche Gefahren unterrichtet bzw. angelernt und über die notwendigen Schutzeinrichtungen und –maßnahmen belehrt werden. In anderen Normen wie der DIN VDE 0105-100 können zusätzliche Festlegungen getroffen sein, welche Tätigkeiten von EuP durchgeführt werden können.
- Alle anderen Personen - übrigens auch Studenten der Elektrotechnik ohne Abschluss – gelten als elektrotechnische Laien. Ob sie Arbeiten übernehmen dürfen, die in den Geltungsbereich der DIN VDE 1000-10 fallen, ist von einer verantwortlichen Elektrofachkraft zu entscheiden. Ein Beispiel hierfür sind nicht-elektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen.
Weiterbildung ist ein Muss
Neben der DIN VDE 1000-10 legen auch die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 und ihre Durchführungsbestimmungen die Qualifikation einer Elektrofachkraft fest. Danach ist die Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Anforderung der fachlichen Ausbildung wird in der Regel durch eine elektrotechnische Ausbildung als Geselle, Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister sowie als Ingenieur (mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master) erfüllt. Für eine verantwortliche Elektrofachkraft gelten besondere Anforderungen: Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur und eine mehrjährige, zeitnahe Tätigkeit im elektrotechnischen Verantwortungsbereich sind unabdingbare Voraussetzungen.
Für alle Ausprägungen der Elektrofachkraft gilt: Es ist stets das elektrotechnische Fachgebiet der Ausbildung maßgeblich. So ist ein ausgebildeter Kommunikationselektroniker bei Arbeiten an Starkstromanlagen ein elektrotechnischer Laie, sofern nicht zusätzliche Qualifikationen vorliegen.
Alternativ kann die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Der Kenntnisstand der angehenden Elektrofachkraft ist durch eine erfahrene Elektrofachkraft zu überprüfen und zu dokumentieren. Bei Anschluss der Anlagen am öffentlichen Elektrizitätsnetz muss die Elektrofachkraft außerdem in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein.
Aus der Norm ist auch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterbildung der Elektrofachkraft abzuleiten, die schriftlich zu dokumentieren ist. Eine regelmäßige Weiterbildung wird auch in der TRBS 1203-3
5 und der DIN 31000 gefordert. Sie sollte mindestens einmal jährlich stattfinden und sorgfältig dokumentiert werden.
Grundsätzlich trägt der Unternehmer die Verantwortung für seine unternehmerische Tätigkeit. Kommt jemand beim Bau oder Betrieb einer elektrischen Anlage zu Schaden, besteht für den Unternehmer oft ein hohes Haftungsrisiko. Durch die konsequente Anwendung der DIN 1000-10 und der Ernennung einer (verantwortlichen) Elektrofachkraft kann das Haftungsrisiko durch eine mangelhafte Organisation im Rahmen der Organisationshaftung erheblich verringert werden.

1 DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen vom 1. Mai 1995 in der Fassung vom 1. Januar 2009
2 BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997
3 DIN VDE 0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen in der Fassung vom 20. Oktober 2008
4 DIN 31000: Allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse vom 1. März 1979
5 TRBS 1203-3: Technische Regel für Betriebssicherheit »Elektrische Gefährdungen« in der Fassung vom 5. September 2006
------------------------------------------------------
Über unseren Autor:
Eckart Roeder ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Errichter für Sicherheitssysteme und geschäftsführender Gesellschafter der Akademie für Sicherheitssysteme im ZVEI -- Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Er hat unter anderem im Auftrag der DATech den Prüfungsfragenkatalog nach DIN 14675 aufgebaut und das einheitliche Prüfungsverfahren eingeführt sowie bei der Überarbeitung der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) als Vertreter der Elektroindustrie im Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der Bauministerkonferenz ARGEBAU mitgearbeitet. Kontakt: roeder@zvei.org