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2009-02-28

Neue EU-Norm: Nachrüstpflichten für öffentliche und private NSL

Hersteller von Gefahrenmeldetechnik haben vor einigen Jahren auf europäischer Ebene eine Woge von Normungsverfahren angestoßen, um die europaweite Vermarktung von Sicherheitstechnik sicherzustellen. Die neuen Normen sollten dabei die gesamte Wertschöpfungs- und Sicherheits-Kette abbilden. Bei der geplanten EN 50518 "Alarmempfangsstellen" ist dies bisher noch nicht optimal gelungen.

Von Wolfgang Wüst, Eschborn


Erwartet wird, dass die prEN 50518 bis 2010 verabschiedet wird. Gesetzgeber und nationale Normungsgremienum (DIN) sind dann verpflichtet, die europäische Norm in nationales Recht umzusetzen. Die Wirkung wird sich nicht nur auf die Notruf- und Service-Leitstellen der privaten Sicherheitsunternehmen, sondern a und das wurde im Normungsprozess so gut wie nie kommuniziert - auch auf die Leitstellen bei Feuerwehren und Polizeien und auf die privat betriebenen Leitstellen in der Unternehmenssicherheit oder im sozialen Bereich erstrecken. In Deutschland ist in vielen Fällen durch die enthaltenen zusätzlichen Auflagen, ohne dass diese für die Praxis oder die Sicherheit der NSL Fortschritte bedeuten würden, mit höheren Kosten für die Betreiber zu rechnen.

Obgleich der Anspruch, die Sicherheits-Kette umfassend abzubilden, am Beginn der Normungsarbeit im Raum stand, zeichnet sich ab, dass die prEN 50518 nur einen Teil der Aufgaben und Arbeitsweisen einer Notruf- und Service-Leitstelle, wie wir sie in Deutschland kennen, abdeckt. Anders als es Teil 3 der Norm (»Prozeduren und Anforderungen an das Handling«) vermuten lässt, geht es ausschließlich um den technisch beeinflussten Bereich der Alarmbearbeitung. In dem Mitte 2008 von der Cenelec working group 14 vorgelegten Entwurf wird ausschließlich der technische Empfang und die Alarmweiterleitung
  • aus Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EN 50131),
  • Videoüberwachungssysteme (EN 50312),
  • Personen-Hilferufanlagen (EN 50134)
  • Zutrittskontrollanlagen (EN 50133)
  • Audio- bzw. Video-Hauskommunikationssystemen und
  • weiteren Alarmquellen
sowie die nichtpersonelle Intervention behandelt. Geregelt wird ferner die Örtlichkeit und Ausstattung der Zentrale. Regeln gibt es in der Norm für die Entgegennahme des Alarms, die Wahl der Übertragungsnetze und der Übertragungssysteme, die Überwachung der Übertragungssicherheit, die Dokumentation dieser Prozeduren und die Übergabe eines Alarms an die "Akteure".

Zusätzliche Anforderungen

Konkret werden für diese Aufgaben die Hürden für deutsche Verhältnisse teilweise sehr hoch gelegt.

Einige Teilaspekte der Norm, zum Beispiel:
  • die geforderte Personenvereinzelung beim NSL-Zutritt,
  • die gedoppelte Notstromversorgung und
  • die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb der europäischen Alarmempfangsstelle
bedrohen sogar die Existenz einer nicht unerheblichen Anzahl von mittelständischen Sicherheitsdienstleistern, die diese Hürden aus Platzgründen oder wegen der notwendigen Investitionen nicht nehmen können. So gehen die Normengeber offensichtlich davon aus, dass der Betreiber einer Alarmempfangsstelle nach EN 50518 auch Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft ist und daher zum Beispiel die umfassende Analyse von potenziellen Brandlasten/ -risiken aller im Gebäude arbeitenden Einheiten / Unternehmen vornehmen kann. Solche klaren Eigentumsverhältnisse wären nach deutschem Recht beispielsweise notwendig, um auch das Umfeld des NSL-Gebäudes systematisch per Video zu überwachen.

Doppelter Notstrom?

Sicherlich ist auch die nachhaltige Verfügbarkeit der Alarmempfangsstelle ein legitimes Normungsziel. Die in Europa erheblichen Unterschiede bei Verfügbarkeit und Sicherheit der Stromversorgung finden in der prEN 50518 allerdings keinen erkennbaren Niederschlag. So fordert die Norm von allen NSL in der EU identische Sicherheitsmaßnahmen für eine Notstromversorgung. Das ist aus deutscher Sicht, dem Land mit dem sichersten Stromnetz Europas, nicht vermittelbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die vorhandenen und in den NSL umgesetzten VdS-Regeln auf nationaler Ebene schon seit Jahrzehnten als zuverlässig erwiesen haben. Es sollten also auch die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten im Normenwerk angemessen berücksichtigt werden.

Auch an anderer Stelle gehen die europäischen Gremien inkonsistente Wege. Obwohl dem Bundeskriminalamt in den letzten zehn Jahren keine gewaltsamen Übergriffe auf Alarmempfangsstellen in Europa bekannt geworden sind, wird dem physikalischen und organisatorischen Überfallschutz im vorliegenden Entwurf des Normenwerks höchste Priorität eingeräumt. Im gleichen Atemzug wird aber das ständig steigende Risiko von Blitzeinschlägen und der daraus resultierende mögliche Systemausfall nur mit einer zahnlosen Empfehlung für wirksame Blitzschutzeinrichtungen bedacht.

Angesichts dieser Schwächen im Entwurf, ist es zu begrüßen, dass der BDWS über seinen Fachausschuss Technik, der seit Mitte 2008 im Normungsgremium vertreten ist, in der verbleibenden Zeit nachdrücklich für eine ausgewogenere Normenarbeit eintreten und dabei auch Konfrontationen auf europäischer Ebene nicht aus dem Weg gehen will.

Service ausgeblendet

Das, was die Leistungsfähigkeit eines deutschen Sicherheitsdienstleisters mit seiner NSL ausmacht, wird in der Norm allerdings - zum Glück - ausgeblendet: Das sehr individuelle Verhältnis zwischen dem Kunden und seiner NSL sowie die personellen Interventionsmaßnahmen, mit denen auf Alarme und Störungen reagiert wird. Für die Branche kann das auch von Vorteil sein, denn es lässt Raum für eine Weiterentwicklung, bei der die Stärken der deutschen Anbieter bestehen bleiben.

Der deutsche Markt für private Sicherheitsdienstleister mit eigener NSL ist mit seiner mittelständisch, ja teils familiär geprägten Firmenlandschaft völlig anders strukturiert als der Markt in großen Teilen Europas, wo Großleitstellen mit 5- und 6-stelligen Kundenzahlen vollkommen normal sind. Eine deutsche NSL betreut im Durchschnitt weniger als 1.000 Kunden und wirtschaftet auf Basis höchster Individualität. Großleitstellen ermöglichen zwar enorme Kostenvorteile, sind aber kaum in der Lage, individuelle Kundenwünsche darzustellen. Gerade die Kundennähe und die Fähigkeit, die Alarmanbindung in ein ganzheitliches Sicherungskonzept einzubinden, machen die Stärke der deutschen NSL-Angebote aus. Das gilt es nicht nur zu bewahren, sondern vielmehr auszubauen.

Über unseren Autor:
Wolfgang Wüst ist Geschäftsführer des Sicherheitsunternehmens BSG-Wüst GmbH, Frankfurt/Main. Im Ehrenamt ist er stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Technik des BDWS und BDWS-Vertreter in der Cenelec WG14. Kontakt:wuest@bsg-sicherheit.de
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