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2009-02-19

Alarm: Standleitung, ISDN und X.25 vor dem Aus

Die Telekommunikation (TK) steht weltweit vor einem Umbruch. Bisher getrennte Dienste wie Telefonie, Datendienste und Standleitungen werden Zug um Zug in ein neues, IP-gestütztes TK-Netz überführt. Die bisherigen Dienste werden "abgekündigt", also Angebot und Service erst zurückgefahren und nach einer Übergangszeit eingestellt, unter anderem mit erheblichen Auswirkungen auf die Übertragung von Gefahrenmeldungen an Feuerwehr, Polizei und Wach- und Sicherheitsunternehmen.

Von Reinhard Conrads, Köln


Der Wandel betrifft auch das deutsche TK-Angebot. VdS Schadenverhütung hat im September 2008 daher zusammen mit dem Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e. V. (BHE) ein Gespräch mit der Deutsche Telekom AG (DT) geführt, um Einzelheiten über das neue TK-Netz, die Auswirkungen auf die Alarmübertragung und die Abkündigungs- und Einstellungstermine der einzelnen Dienste zu erfahren.

Die analoge Standleitung: Fest steht bereits das Enddatum für die traditionelle Standleitung (analoge Standard-Festverbindung - aSFV), die heute häufig für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) auf die Feuerwehr verwendet wird. In den aktuellen AGB der DT steht dazu, dass "das Vertragsverhältnis über analoge Standard-Festverbindungen automatisch am 30.9.2009 endet, wenn es nicht vorher gekündigt wird". Bereits Ende Mai 2008 hatte die DT die Nutzer angeschrieben und alle aSFV-Verträge zum 30.9.2008 gekündigt. Auf erneute Beauftragung wurde ein Betrieb für ein weiteres Jahr ermöglicht, allerdings mit neuen AGB, höheren Preisen und einem Hinweis auf die definitive Abschaltung zum 30.9.2009. Für aSFV wird es in der Zukunft kein 1:1-Substitut geben. Die einzige ähnliche Lösung wäre zurzeit eine Ethernet-Connect-10MB-Verbindung - bei einem Preis von ca. 300 EUR allerdings keine wirkliche Alternative.
Datex-P, X.25: Die X.25-Plattform - heute neben der "Zweiwege-Alarmübertragung" das Rückgrat der zuverlässigen Übertragung von Meldungen aus GMA an ständig besetzte Stellen - wird nach DT-Mitteilung Ende 2010 eingestellt. Betroffen hiervon sind auch "breite" X.25-Zugänge, wie sie für den Datenzugang zu Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) erforderlich sind. Auf der Kundenseite wird der Dienst als X.31 über den ISDN-D-Kanal wahrscheinlich bis 2014/2015 weiter von der DT-Tochter I.T.E.N.O.S. angeboten (siehe hierzu "ISDN"). Auch für die genannten Datendienste wird es danach kein 1:1–Substitut geben. Dass es der DT auch hier ernst mit ihrer Abkündigung ist, zeigt ein Schreiben an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen, in dem Ende 2008 mitgeteilt wurde, dass ihre bisherigen Datex-P-Anschlüsse zum 28. Februar 2009 gekündigt werden.
ISDN: Nach Aussagen der DT wird es auch für ISDN nur noch bis 2014 eine flächendeckende Versorgung geben. Ab 2014 soll der Rückbau beginnen, wobei zurzeit weder feststeht, wie dieser Rückbau erfolgen wird (zuerst in der Fläche?), noch wann der letzte ISDN-Anschluss abgeschaltet wird. Auch für ISDN wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein 1:1-Substitut geben, da ISDN weltweit gesehen eine deutsche Insellösung ist und sich wahrscheinlich niemand finden wird, die ISDN-Technik für ein abgekündigtes System auch in Zukunft vorzuhalten bzw. zu produzieren.
Analoge Telefonanschlüsse: Aufgrund der weltweit - und auch noch in Deutschland - millionenfach vorhandenen analogen Telefonanschlüsse und entsprechenden Endgeräten (Telefone) wird es die analoge Telefonie auf der Kundenseite auch im nächsten Jahrzehnt in Form eines analogen Telefonanschlusses geben. Dieser wird aber nur beim Kunden in der entsprechenden Anschlussbox emuliert, damit die alten Endgeräte weiter benutzt werden können.
Mobile Telefonnetze: Die heutige mobile Telefonie, wie zum Beispiel das D-Netz, verfügt bereits seit der Einführung des D-Netzes 1992 über digitale Strukturen, die auf dem GSM-Standard beruhen. Für diesen Mobilfunkdienst ist ein Betrieb, wahrscheinlich mit regelmäßiger Anpassung an die technische Entwicklung, bis mindestens 2016 zu erwarten. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das Mobilfunknetz nie ein komplett eigenes Netz war und ist. Der GSM-Standard und die entsprechenden Festlegungen gelten nur soweit, wie das System funktionsbedingt "Funk" sein muss. Danach "verschwindet" das Telefonat / die Datenübertragung im allgemeinen TK-Netz und kommt zum Beispiel als analoges Telefongespräch wieder aus diesem Netz heraus.

Was wird das Kommunikationsnetz der Zukunft sein?

Die Zukunft der Telekommunikation wird eindeutig ein IP (Internet protocol)-basiertes TK-Netz sein. Dieses "Next-Generation-Network - NGN" genannte TK-Netz wird - ausgenommen die Mobilfunkdienste wie GSM auf der Kundenseite - alle bisherigen TK-Netze ersetzen. In zehn Jahren wird es daher vom Kunden aus gesehen nur noch zwei Netze geben: NGN und die Mobilfunknetze. Beide Netze fließen aber zu einer großen IP-Wolke zusammen. Und alles was TK heißt, fließt zukünftig durch diese Wolke, unabhängig davon, ob es Sprache, Daten oder Bilder sind.
Dem Breitband– oder VDSL-Anschluss beim Kunden kommt dann die Rolle des universellen, breitbandigen Anschlusses an das NGN zu. Dies führt zu wesentlich effizienteren und kostengünstigeren Anschlussnetzen. So entfällt für die TK-Netzbetreiber der kostentreibende Parallelbetrieb von Kupfer- und Glasfaserleitungen im Hauptkabelbereich. Auch der Betrieb der Netze und deren Instandhaltung wird weitgehend elektronisch und damit effizienter erfolgen können.

Auswirkungen des NGN auf die Alarmübertragung

Der analoge - emulierte - Telefonanschluss wird denen nützen, die nur telefonieren wollen. Bei der Alarmübertragung würde es aber mit Sicherheit zu Problemen kommen, da zum Beispiel die aus Sicherheitsgründen erforderliche "Schicht-1-Leitungsüberwachung" nicht mehr die Leitung Ortsvermittlungsstelle (OVSt) zur Übertragungseinrichtung (ÜE) umfasst, sondern nur noch die Leitung Anschlussbox beim Kunden zur ÜE. Weiterhin werden die alten Protokolle für Wählgeräte, wie TELIM, wahrscheinlich nicht mehr funktionieren, da sie von den neuen Netzen als Störsignale im Sprachkanal erkannt und entsprechend unterdrückt werden. Besonders unangenehm wird dabei wahrscheinlich sein, dass die Übertragung manchmal funktionieren wird und manchmal nicht.
Es bleiben also das NGN und die Mobilfunkdienste. Da die Zeit drängt, hatte sich VdS Schadenverhütung schon frühzeitig mit der Thematik auseinander gesetzt und zum Beispiel durch die Ergänzung VdS 2311-S1 der Richtlinien für Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen (EMA) dafür gesorgt, dass alle Beteiligten bei der Einbruchmeldetechnik sich rechtzeitig auf die neue Art der Alarmübertragung einstellen können. Weiterhin wurden sowohl die VdS-Richtlinien "Übertragungswege" VdS 2471 durch den Anhang A14 "Schnittstelle S2/S3 zur Anschaltung an IP-Netze unter Verwendung des TCP-Protokolls" als auch das "Übertragungsprotokoll" VdS 2465 durch die S2 "Ergänzung S2; Protokollerweiterung zur Anschaltung an Netze der Protokollfamilie TCP; Korrektur und Anpassung von Satztypen" IP-fähig gemacht.
Damit die Alarmübertragung über IP zuverlässig und dauerhaft funktioniert, müssen bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Als wichtigster Punkt sei hier die Verschlüsselung genannt, die im "offenen" Internet unverzichtbar ist, aber auch in geschlossenen Firmennetzen (Intranet) dringend empfohlen wird.
Weiterhin muss eine ständige "Ende-zu-Ende-Überwachung" vorgesehen werden, das heißt in der Praxis ist es erforderlich, dass die ÜE beim Kunden und die Alarmempfangseinrichtung (AE) bzw. die Übertragungszentrale (ÜZ) in der NSL ständig Daten austauschen. Diese Überwachung stellt sicher, dass
  • der gesamte Übertragungsweg vorhanden ist und
  • eine Meldung zeitgerecht, vollständig und unverfälscht durchkommt.
Ganz wichtig ist auch die VdS-Anforderung, dass eine IP-Alarmübertragung immer über einen Ersatzweg verfügen muss. Dieser Ersatzweg ist erforderlich, da es bei IP hin und wieder zu kurzen Aussetzern kommen kann - und hier nicht jedes Mal eine Störungsmeldung mit dem ganzen Rattenschwanz von notwendigen Maßnahmen auf Seiten der Empfangsstelle - NSL erfolgen soll. Weiterhin gibt es auch - und gerade bei IP - Angriffsszenarien in Richtung der Teilnehmer mit dem Ziel der Störung, Außerbetriebsetzung, Blockade und Ähnlichem. Derartige Angriffe werden bei IP auch unter dem Begriff DOS-Angriff (Denial of service) zusammengefasst.
Der geforderte Ersatzweg kann als bedarfsgesteuerte Verbindung, also als Wählverbindung, ausgeführt werden. Als einzige Bedingung gilt, dass der Ersatzweg unabhängig vom "Primärweg" - also IP sein muss, eine "separate Trasse" entsprechend VdS 2311 ist nicht erforderlich.
Die optimale Lösung ist die Verwendung eines Mobilfunknetzes für den Ersatzweg, welches mit GPRS arbeitet. GPRS kann als bedarfsgesteuerte oder stehende Verbindung ausgeführt werden. Bei einer stehenden GPRS-Verbindung hat man mit IP dann quasi zwei stehende Verbindungen parallel. Wenn die Anforderung besteht, dass eine Videoübertragung auch über den Ersatzweg funktionieren muss, kann man für den Ersatzweg auch UMTS einsetzen.
Wie bereits von der Alarmübertragung über Datendienste wie X.25 bekannt, bedarf die TK-Infrastruktur auf Kundenseite einer besonderen Aufmerksamkeit. Wo es früher einen festen Anschluss "der" Leitung für die Alarmübertragung an die Übertragungseinrichtung (ÜE) gab, befinden sich heute unterschiedliche IT-Geräte wie Splitter, Modem und Router, die über Steckverbindungen miteinander verbunden sind. Wenn man Pech hat, arbeitet jedes Gerät mit eigener Energieversorgung.
Nicht nur die Errichter von Brand- und Einbruchmeldeanlagen werden erneut umlernen müssen, sondern auch das in der NSL eingesetzte Personal. Schließlich muss man am "Ende der Leitung" wissen, was zu tun ist, wenn sich das neue Netz in der NSL meldet und "Störung" anzeigt und das "Handling" von Primär- und Ersatzweg muss auch beherrscht werden.

Fazit

Die Zukunft der Telekommunikation - und damit auch der Alarmübertragung heißt ohne Wenn und Aber IP. Die Branche muss sich mit dem Thema auseinandersetzen. Je schneller, desto besser, denn in Kürze gibt es keine Alternativen zu IP und NGN.

Über unseren Autor:
Reinhard Conrads ist Leiter des Bereichs European & International Affaires bei VdS Schadenverhütung in Köln. Kontakt: rconrads@vds.de
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