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2008-02-25

ver.di ließ Mindestlohnverhandlungen im Sicherheitsgewerbe platzen

Die Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über einen bundesweiten Mindestlohntarifvertrag für die 170.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe sind gescheitert.

Der Hauptvorstand der Gewerkschaft lehnte die zuvor von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften ausgehandelte Einigung überraschend ab. BDWS-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok, der sich für einen Mindestlohn stark gemacht hatte (s. WIK 1/2008, S. 9ff) und nach konstruktiven Gesprächen von einem Abschluss ausging, zeigte sich verärgert und enttäuscht über die Ablehnung durch die ver.di-Spitze. Die kleine Tarifkommission hatte sich zuvor auf Lohnerhöhungen von bis zu 37,5% zum 1. Mai 2009 verständigt. In Ostdeutschland und Berlin sollte ein Mindestlohn von 5,75 EUR gelten, bisher beträgt der Tariflohn hier teilweise 4,40 EUR(in Thüringen). Auch über weitere Lohnsteigerungen für 2010 und 2011 gab es eine Verständigung. Mit seiner Entscheidung habe der ver.di-Vorstand, so Olschok, die historische Chance vertan, in den neuen Bundesländern zu einer deutlichen Lohnerhöhung zu gelangen, die Lohnschere zwischen Ost und West zu verringern und die Arbeitsplätze in deutschen Sicherheitsunternehmen langfristig zu sichern.
ver.di begründete die Ablehnung damit, die Vorschläge hätten unter dem von den Gewerkschaften geforderten allgemeinen Mindestlohn von 7,50 EUR gelegen, einer regionalen Differenzierung könne nicht zugestimmt werden. Eine Wiederaufnahme der Gespräche vor dem Stichtag 31.3., bis zu dem Branchen die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragen können, hielt ein ver.di-Sprecher für unwahrscheinlich.
Für das Sicherheitsgewerbe hätte ein bundesweit gültiger Mindestlohn von 7,50 EUR Lohnerhöhungen von bis zu 80% bedeutet. Dies hätte, so Olschok, massive negative Auswirkungen auf die Stabilität der Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern gehabt. Dies sei weder Mitgliedsunternehmen noch deren Kunden zuzumuten gewesen, so der BDWS-Hauptgeschäftsführer. Nun drohe 2009 oder 2011, sofern es zur vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit komme, ein massiver Verlust von Arbeitsplätzen in bundesdeutschen Sicherheitsunternehmen. Ohne den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes seien diese Beschäftigten keinen tariflichen Regelungen unterworfen. Der BDWS kündigte an, in den nächsten Wochen Sondierungsgespräche mit der christlichen Gewerkschaft GÖD zu führen.
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